Prüfungsablauf
Jägerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern
Allgemeines
In Mecklenburg-Vorpommern wurde von dem Grundsatz abgewichen,
dass die Jägerprüfung am Hauptwohnsitz abzulegen ist. Sie können
nunmehr in Mecklenburg-Vorpommern, ohne dort einen Wohnsitz zu haben,
die Jägerprüfung ablegen. Sie brauchen für die Zulassung zur Prüfung
auch keine Zustimmung der Jagdbehörde Ihres Heimatortes.
Grundvoraussetzungen
- Belegung eines anerkannten Ausbildungskurses z.B. an der Jagdschule Gut Grambow
- Mindestalter am Prüfungstag: 14 Jahre
- bei Minderjährigen amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
Schießprüfung:
Büchsenschießen:
1. 5 Schuss stehend angestrichen auf Rehbockscheiben, ab Kal.
.222 Remington. Es müssen mindestens 3 Treffer in den Ringen
3 bis 10 erzielt werden. Mindestleistung 21 Ringe.
2. 5 Schuss auf den laufenden Keiler, ab Kal. .222 Rem.
Es müssen mindestens 3 Treffer in den Ringen 3 bis 10
erreicht werden.
Flintenschießen:
Der Prüfling kann zwischen Kipphase und Tontauben wählen.
Die Tontauben (Wurfscheiben) werden in einer Richtung und Höhe geworfen.
Kipphase: 10 Hasen, es müssen 5 Treffer erreicht werden,
Doppelschuss erlaubt
Tontaube: 10 Tauben, es müssen 3 Treffer erreicht werden,
Doppelschuss erlaubt
Der Prüfungsausschuss kann Frauen allgemein und Männern
ab 55 Jahren den Voranschlag erlauben.
Ein nichtbestandener Schießprüfungsteil kann einmal wiederholt werden.
Schriftliche Prüfung
Insgesamt werden 125 Fragen in 5 Fächern gestellt. Davon sind je
Fach 10 Aufgaben durch ankreuzen und 15 Aufgaben durch frei zu
formulierende Antworten innerhalb von 3 Stunden zu beantworten.
Bewertet wird nach einem Punkteschlüssel, der in Noten umgerechnet wird.
Zum Beispiel wird für mehr als 45% erreichte Punkte die Note
"ausreichend" (4) vergeben.
Mündlich - praktische Prüfung
Geprüft wird in 5 Fächern. Je Fach beträgt die Prüfzeit je
Prüfling 20 Minuten.
Es werden Noten von "sehr gut" (1) bis "ungenügend" (6) je Fach vergeben.
Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn die Schießprüfung auch nach
der Wiederholung nicht bestanden wurde. Ferner, wenn bei der
Waffenhandhabung die Waffen entgegen der Sicherheitsvorschriften
gehandhabt wurden. Ebenfalls darf in keinem Fach eine Teilnote
von "ungenügend" (6) erzielt werden.
Das Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfung und der mündlich-praktischen
Prüfung wird in jedem Fachgebiet zusammengefaßt und darf in keinem
Fach unter "ausreichend" (4) liegen. (Siehe Jägerprüfungsordnung
Mecklenburg-Vorpommern.)
Teilwiederholungen
Sollte es in der schriftlichen oder der mündlich-praktischen Prüfung
nicht geklappt haben, so kann der Prüfling auf Antrag der Prüfung
in bis zu zwei Fächern innerhalb von 14 Tagen einmal wiederholen.
Selbstverständlich werden dann neue Fragen gestellt!

